Hubertus J. Krause


Rechtsanwalt Hubertus J. Krause

Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für Strafrecht in Schweinfurt.

Wer sich einem strafrechtlichen Vorwurf in einem Ermittlungsverfahren, durch eine bereits erhobene Anklage, einen Strafbefehl, vielleicht sogar ein schon ergangenes Urteil, ausgesetzt sieht, muss handeln. Im Strafrecht drohen ganz erhebliche Konsequenzen. Gerade frühe Fehler im Verteidigungsverhalten sind kaum wiedergutzumachen. Es bedarf daher frühzeitiger, schneller, professioneller sowie effektiver anwaltlicher Beratung und Unterstützung. Die Analyse des Falls und die Wahl der Strategie sollten nicht aufgeschoben werden. Sonst werden Zeit und Chancen für die Verteidigung verschenkt. Rechtsanwalt Hubertus J. Krause steht Ihnen als äußerst erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Schweinfurt wie auch bundesweit zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf. Wir wissen, wie wichtig im Strafrecht kompetente, schnellstmögliche und unkomplizierte Unterstützung für Sie ist.

Profil

Strafrecht – Fachanwalt für Strafrecht

Das Strafrecht stellt eines der umfassendsten und weitreichendsten gesetzlichen Instrumentarien staatlicher Eingriffsbefugnisse in die Freiheits- und Vermögensrechte des Einzelnen dar. Der Bürger sieht sich hier zunächst alleine der Strafgewalt und somit der Macht des Staates gegenüber.

Eine effektive Strafverteidigung, der Schutz und die Unterstützung des Mandanten vom polizeilichen Ermittlungsverfahren über eine mögliche strafgerichtliche Hauptverhandlung bis hin zu einem etwaigen Rechtsmittelverfahren sowie die Wahrnehmung weiterer individueller Rechte im Strafprozess sind daher wichtig und bedürfen hoher Spezialisierung, umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Von Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an ist Rechtsanwalt Hubertus J. Krause auf allen strafrechtlich relevanten Haupt- und Nebengebiete tätig, das heißt u.a. in Jugend-, Betäubungsmittel-, Umwelt-, Wirtschafts-, Steuerstrafsachen, auch schwerwiegenden sog. Kapitalstrafverfahren sowie natürlich im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldverfahren), das für jeden schnell relevant werden kann.

Rechtsanwalt Hubertus J. Krause besitzt als Verteidiger mehr als 25-jährige, umfangreiche Erfahrung aus tausenden Fällen, die vom Bußgeldverfahren bis hin zu Schwurgerichtsprozessen reichen.

Er hat im Juli 2004 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg nach dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrung (§§ 2 u. 3 FAO) gem. § 43c Abs.2 BRAO die Befugnis erhalten, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen (geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).

Die strafrechtlich ausgerichtete Tätigkeit ist insgesamt vielschichtig und umfasst neben der Tätigkeit als Verteidiger z.B. auch die als Nebenklagevertretung oder als Zeugenbeistand im Strafprozess.

Rechtsanwalt Krause verteidigt und vertritt Sie bundesweit. Dass Sie dabei eine kompromisslose Vertretung Ihrer Interessen erwarten dürfen, ist gerade im Strafrecht eine Selbstverständlichkeit .

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Bereits seit 2011 ist er auch als Gastdozent für die theoretische Ausbildung der Rechtsreferendare im Ausbildungsbezirk Schweinfurt im Bereich Strafrecht tätig. Im Februar 2014 wurde er schließlich auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer Bamberg für die Dauer von fünf Jahren, sowie im Januar 2019 für weitere fünf Jahre durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg für den Bayerischen Staatsminister der Justiz zum Dozenten für diese Ausbildung bestellt.

 

Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht (Deliktsrecht) ist äußerst umfangreich und kann in vielen Lebenssituationen rasch zum Tragen kommen, vom privaten Verkehrsunfall über eine Körperverletzung, berufsspezifische Haftung bis hin etwa zu Produkthaftungsfragen.

Rechtsanwalt Hubertus J. Krause unterstützt Sie im Falle eines Schadens bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche sowie auch dann, wenn die Abwehr solcher Ansprüche gegen Sie nötig wird. Hierbei geht es für den Betroffenen vor allem auch darum, durch die Konsultation eines Rechtsanwaltes „Waffengleichheit“ zu den Rechtskenntnissen und Möglichkeiten des Gegners -häufig große Versicherungsgesellschaften oder anwaltlicher Beistand auf der Gegenseite- herzustellen und somit die eigenen Rechte optimal zu wahren.

Bei der individuellen Interessenwahrnehmung auf dem Gebiet des Delikts- bzw. Schadenersatzrechts ergeben sich dabei durchaus über die zivilrechtliche Vertretung hinaus auch Aspekte, bei denen die Kenntnis und Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht hilfreich ist, zum Beispiel bei der nötigen Informationsbeschaffung von den Ermittlungsbehörden oder beim sogenannten Adhäsionsverfahren (Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren).

Hier finden Sie Bewertungen und Erfahrungsberichte – www.anwalt.de.

  • Geboren in Kassel, dort 1989 Allgemeine Hochschulreife.
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  • 1990: Nach dem Wehrdienst Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg.
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  • 1995: Abschluss des Studiums und Erste Juristische Staatsprüfung in Würzburg.
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  • 1995 bis 1997: Vorbereitungsdienst für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst in Schweinfurt.
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  • 1997 Zweite Juristische Staatsprüfung in Würzburg / München. Zunächst Tätigkeit als Verbandsjurist in einer Rechtsabteilung im Bankenwesen.
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  • November 1997: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Rechtsanwalt/ Bundesrepublik Deutschland) durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg für den Bayerischen Staatsminister der Justiz, seitdem praktische Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt in Schweinfurt.
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  • Seit 12.7.2004 Fachanwalt für Strafrecht. (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).
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  • Seit 2011 Gastdozent, seit 1.3.2014 bestellter Dozent für die theoretische Ausbildung der Rechtsreferendare im Ausbildungsbezirk Schweinfurt im Bereich Strafrecht
  • Über 25 Jahre Erfahrung
  • Fachanwalt
  • Schneller Kontakt, schnelle Unterstützung
Ihr Fachanwalt für
Strafrecht – umgehende
Unterstützung

Sekretariat Rechtsanwalt Krause
Frau Peichl

  • Über 25 Jahre Erfahrung
  • Fachanwalt
  • Schneller Kontakt, schnelle Unterstützung
Ihr Fachanwalt für
Strafrecht – umgehende
Unterstützung

Sekretariat Rechtsanwalt Krause
Frau Peichl

Rechtsanwalt Hubertus J. Krause

Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für Strafrecht in Schweinfurt.

Wer sich einem strafrechtlichen Vorwurf in einem Ermittlungsverfahren, durch eine bereits erhobene Anklage, einen Strafbefehl, vielleicht sogar ein schon ergangenes Urteil, ausgesetzt sieht, muss handeln. Im Strafrecht drohen ganz erhebliche Konsequenzen. Gerade frühe Fehler im Verteidigungsverhalten sind kaum wiedergutzumachen. Es bedarf daher frühzeitiger, schneller, professioneller sowie effektiver anwaltlicher Beratung und Unterstützung. Die Analyse des Falls und die Wahl der Strategie sollten nicht aufgeschoben werden. Sonst werden Zeit und Chancen für die Verteidigung verschenkt. Rechtsanwalt Hubertus J. Krause steht Ihnen als äußerst erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Schweinfurt wie auch bundesweit zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf. Wir wissen, wie wichtig im Strafrecht kompetente, schnellstmögliche und unkomplizierte Unterstützung für Sie ist.

Profil

Strafrecht – Fachanwalt für Strafrecht

Das Strafrecht stellt eines der umfassendsten und weitreichendsten gesetzlichen Instrumentarien staatlicher Eingriffsbefugnisse in die Freiheits- und Vermögensrechte des Einzelnen dar. Der Bürger sieht sich hier zunächst alleine der Strafgewalt und somit der Macht des Staates gegenüber.

Eine effektive Strafverteidigung, der Schutz und die Unterstützung des Mandanten vom polizeilichen Ermittlungsverfahren über eine mögliche strafgerichtliche Hauptverhandlung bis hin zu einem etwaigen Rechtsmittelverfahren sowie die Wahrnehmung weiterer individueller Rechte im Strafprozess sind daher wichtig und bedürfen hoher Spezialisierung, umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Von Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an ist Rechtsanwalt Hubertus J. Krause auf allen strafrechtlich relevanten Haupt- und Nebengebiete tätig, das heißt u.a. in Jugend-, Betäubungsmittel-, Umwelt-, Wirtschafts-, Steuerstrafsachen, auch schwerwiegenden sog. Kapitalstrafverfahren sowie natürlich im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldverfahren), das für jeden schnell relevant werden kann.

Rechtsanwalt Hubertus J. Krause besitzt als Verteidiger mehr als 25-jährige, umfangreiche Erfahrung aus tausenden Fällen, die vom Bußgeldverfahren bis hin zu Schwurgerichtsprozessen reichen.

Er hat im Juli 2004 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg nach dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrung (§§ 2 u. 3 FAO) gem. § 43c Abs.2 BRAO die Befugnis erhalten, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen (geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).

Die strafrechtlich ausgerichtete Tätigkeit ist insgesamt vielschichtig und umfasst neben der Tätigkeit als Verteidiger z.B. auch die als Nebenklagevertretung oder als Zeugenbeistand im Strafprozess.

Rechtsanwalt Krause verteidigt und vertritt Sie bundesweit. Dass Sie dabei eine kompromisslose Vertretung Ihrer Interessen erwarten dürfen, ist gerade im Strafrecht eine Selbstverständlichkeit .

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Bereits seit 2011 ist er auch als Gastdozent für die theoretische Ausbildung der Rechtsreferendare im Ausbildungsbezirk Schweinfurt im Bereich Strafrecht tätig. Im Februar 2014 wurde er schließlich auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer Bamberg für die Dauer von fünf Jahren, sowie im Januar 2019 für weitere fünf Jahre durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg für den Bayerischen Staatsminister der Justiz zum Dozenten für diese Ausbildung bestellt.

 

Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht (Deliktsrecht) ist äußerst umfangreich und kann in vielen Lebenssituationen rasch zum Tragen kommen, vom privaten Verkehrsunfall über eine Körperverletzung, berufsspezifische Haftung bis hin etwa zu Produkthaftungsfragen.

Rechtsanwalt Hubertus J. Krause unterstützt Sie im Falle eines Schadens bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche sowie auch dann, wenn die Abwehr solcher Ansprüche gegen Sie nötig wird. Hierbei geht es für den Betroffenen vor allem auch darum, durch die Konsultation eines Rechtsanwaltes „Waffengleichheit“ zu den Rechtskenntnissen und Möglichkeiten des Gegners -häufig große Versicherungsgesellschaften oder anwaltlicher Beistand auf der Gegenseite- herzustellen und somit die eigenen Rechte optimal zu wahren.

Bei der individuellen Interessenwahrnehmung auf dem Gebiet des Delikts- bzw. Schadenersatzrechts ergeben sich dabei durchaus über die zivilrechtliche Vertretung hinaus auch Aspekte, bei denen die Kenntnis und Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht hilfreich ist, zum Beispiel bei der nötigen Informationsbeschaffung von den Ermittlungsbehörden oder beim sogenannten Adhäsionsverfahren (Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren).

Hier finden Sie Bewertungen und Erfahrungsberichte – www.anwalt.de.

  • Geboren in Kassel, dort 1989 Allgemeine Hochschulreife.
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  • 1990: Nach dem Wehrdienst Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg.
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  • 1995: Abschluss des Studiums und Erste Juristische Staatsprüfung in Würzburg.
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  • 1995 bis 1997: Vorbereitungsdienst für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst in Schweinfurt.
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  • 1997 Zweite Juristische Staatsprüfung in Würzburg / München. Zunächst Tätigkeit als Verbandsjurist in einer Rechtsabteilung im Bankenwesen.
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  • November 1997: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Rechtsanwalt/ Bundesrepublik Deutschland) durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg für den Bayerischen Staatsminister der Justiz, seitdem praktische Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt in Schweinfurt.
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  • Seit 12.7.2004 Fachanwalt für Strafrecht. (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).
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  • Seit 2011 Gastdozent, seit 1.3.2014 bestellter Dozent für die theoretische Ausbildung der Rechtsreferendare im Ausbildungsbezirk Schweinfurt im Bereich Strafrecht