Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist überwiegend in Kraft getreten.
Es beinhaltet durchaus weitreichende neue, gravierende Regelungen im Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrechts.
Grundsätzliche Erläuterungen zu den Regelungen des Gesetzes und Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt der Gesetzgeber selbst in dieser Veröffentlichung, auf die wir uns erlauben hinzuweisen.
Unsere Fachanwält/innen für Miet-und Wohnungseigentumsrecht der Kanzlei BLATT § KOLLEGEN beraten und vertreten Sie selbstverständlich kompetent, aktuell und individuell zu den sich hieraus ergebenden Fragestellungen und Situationen.
Frau Rechtsanwältin Jakob ist bereits seit Beginn der Mitarbeit in der Kanzlei intensiv und erfolgreich auf dem Gebiet des Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes tätig. Mit Urkunde vom 11.1.2016 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg Frau Rechtsanwältin Gabriele Jakob nun aufgrund nachgewiesener Fachkenntnis sowie praktischer Erfahrung gem. § 43c Abs.2 BRAO die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Wir gratulieren zu diesem wohlverdienten Titel! (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).
Frau Rechtsanwältin Leitherer berät und vertritt die Mandanten der Kanzlei schon seit langem im Bereich des Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes engagiert und erfolgreich. Mit Urkunde vom 26.2.2015 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg Frau Rechtsanwältin Jutta Leitherer nun aufgrund nachgewiesener Fachkenntnis sowie praktischer Erfahrung gem. § 43c Abs.2 BRAO die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Wir gratulieren zu diesem verdienten Titel! (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).