COVID-19: Weitreichende Gesetzesänderungen im Miet-, Pacht- und WEG-Recht in Kraft getreten
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist überwiegend in Kraft getreten.
Es beinhaltet durchaus weitreichende neue, gravierende Regelungen im Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrechts.
Grundsätzliche Erläuterungen zu den Regelungen des Gesetzes und Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt der Gesetzgeber selbst in dieser Veröffentlichung, auf die wir uns erlauben hinzuweisen.
Unsere Fachanwält/innen für Miet-und Wohnungseigentumsrecht der Kanzlei BLATT § KOLLEGEN beraten und vertreten Sie selbstverständlich kompetent, aktuell und individuell zu den sich hieraus ergebenden Fragestellungen und Situationen.