Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist überwiegend in Kraft getreten.
Es beinhaltet durchaus weitreichende neue, gravierende Regelungen im Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrechts.
Grundsätzliche Erläuterungen zu den Regelungen des Gesetzes und Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt der Gesetzgeber selbst in dieser Veröffentlichung, auf die wir uns erlauben hinzuweisen.
Unsere Fachanwält/innen für Miet-und Wohnungseigentumsrecht der Kanzlei BLATT § KOLLEGEN beraten und vertreten Sie selbstverständlich kompetent, aktuell und individuell zu den sich hieraus ergebenden Fragestellungen und Situationen.
Rechtsanwalt Will-Fuchs aus unserer Kanzlei, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, hat gerne die Aufgabe übernommen, beim 7.Treffen von startupschweinfurt einen Fachvortrag zum Thema „Fallstricke in Gewerbemietverträgen“ zu halten. Er konnte aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet den interessierten Existenzgründern viele Tips und Erfahrungen mit auf ihren Weg geben, ihr eigener Chef zu werden. Hierbei ging er nicht nur auf rechtliche “Stolpersteine”, sondern auch auf die aktuelle örtliche Marktsituation ein. Den Bericht zu dem Treffen und dem Fachvortrag finden Sie bei inundumsw.de hier: http://bit.ly/2DxSAjn
Frau Rechtsanwältin Jakob ist bereits seit Beginn der Mitarbeit in der Kanzlei intensiv und erfolgreich auf dem Gebiet des Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes tätig. Mit Urkunde vom 11.1.2016 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg Frau Rechtsanwältin Gabriele Jakob nun aufgrund nachgewiesener Fachkenntnis sowie praktischer Erfahrung gem. § 43c Abs.2 BRAO die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Wir gratulieren zu diesem wohlverdienten Titel! (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).
Frau Rechtsanwältin Leitherer berät und vertritt die Mandanten der Kanzlei schon seit langem im Bereich des Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes engagiert und erfolgreich. Mit Urkunde vom 26.2.2015 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg Frau Rechtsanwältin Jutta Leitherer nun aufgrund nachgewiesener Fachkenntnis sowie praktischer Erfahrung gem. § 43c Abs.2 BRAO die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Wir gratulieren zu diesem verdienten Titel! (Geltende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO, Fachanwaltsordnung -FAO einzusehen z.B. unter: www.brak.de).